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Stichtage, Sprachfassungen und die Frage des Originals

Eine Zusammenfassung ist nur so verlässlich wie die Fassung, aus der sie stammt. Bevor wir eine KI-Zusammenfassung einordnen, klären wir drei Fragen: Welche Fassung des Berichts wurde verwendet, an welchem Stichtag, und in welcher Sprache?

Person, die im Stadtzentrum den Wirtschaftsteil einer gedruckten Zeitung liest
Die Lektüre des Originalberichts bleibt der verlässliche Bezugspunkt — egal, wie gut die Kurzfassung liest.

Welche Fassung zählt

Geschäftsberichte erscheinen in mehreren Fassungen: einer Pressefassung, einer Konsolidierten Fassung, gelegentlich einer ergänzten Halbjahres- oder Quartalsfassung. Die verbindliche Fassung ist diejenige, die der Herausgeber selbst als „Geschäftsbericht" oder als „Jahresabschluss" bezeichnet. In jedem Beitrag verlinken wir auf genau diese Fassung und nicht auf eine davon abgeleitete Zusammenstellung.

Stichtage und Ereignisse nach dem Stichtag

Ein Bericht gilt für einen Stichtag. Ereignisse nach dem Stichtag stehen in einem eigenen Abschnitt und können die Einordnung verändern. Wir geben in jedem Artikel den Bilanzstichtag an und vermerken, ob der Bericht Ereignisse nach dem Stichtag ausweist, die für die Einordnung wichtig sind.

Sprachfassungen

Viele internationale Herausgeber veröffentlichen Berichte in mehreren Sprachen. Die Sprachfassungen sind nicht immer inhaltsgleich; es gibt gelegentlich unterschiedliche Erläuterungen. Wir beziehen uns auf die Sprachfassung, die der Herausgeber als verbindlich bezeichnet, und nennen diese im Artikel. Ist keine verbindliche Fassung benannt, nehmen wir die Fassung des Sitzlandes.

Was wir nicht tun

Wir übernehmen keine Zusammenfassungen, deren Quellfassung nicht feststellbar ist. Eine Zusammenfassung ohne erkennbaren Stichtag und ohne erkennbare Fassung wird nicht eingeordnet, weil ein Abgleich mit dem Original nicht möglich ist.

Hinweis: Diese Hinweise dienen der redaktionellen Einordnung und ersetzen nicht den Bericht selbst. Eine Anlageempfehlung geben wir nicht.